Die Untersuchungsmaxime im älteren Verwaltungsprozeß
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Um die Untersuchungsmaxime im Verwaltungsprozeß hat man in den letzten Jahren großen literarischen Aufwand betrieben. Die Auseinandersetzung mit den geschichtlichen Grundlagen dieses Prozeßrechtsinstituts ist dabei jedoch vernachlässigt worden. Die Arbeit geht der Frage nach, warum die Untersuchungsmaxime Teil des Verwaltungsprozesses wurde und in welcher Weise sie im frühen Verwaltungsprozeßrecht durchgeführt wurde. Im Mittelpunkt stehen dabei Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur des preußischen Verwaltungsstreitverfahrens. Die historische Perspektive gibt Anlaß, die Annahme, die Untersuchungsmaxime in ihrer heutigen Form sei bewährter Grundsatz und wesentliches Konstruktionsprinzip des Verwaltungsprozeßrechts, zu überdenken.