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Funktionale Privatisierung und Verwaltungshilfe

Staatsaufgabendogmatik - Phänomenologie - Verfassungsrecht

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Der Staat sieht sich einem Dilemma gegenüber: Bei abnehmender Leistungsfähigkeit wird er zunehmend gefordert. Der Versuch, effizienter zu werden, führt zu Privatisierungen auf allen Ebenen, wodurch die oft vernachlässigte Kategorie der Staatsaufgabe juristisch in den Fokus rückt. Die funktionale Privatisierung bedeutet, dass die Vorbereitung und Durchführung bestimmter Aufgaben an Private übertragen wird, während die Verantwortung beim Staat bleibt. Diese Privaten, die in die Verwirklichung des Gemeinwohls eingebunden sind, agieren als Verwaltungshelfer und tragen funktional zur Staatsaufgabe bei. Sie sind zunehmend als Betreiber, Planer, Finanzierer, Berater oder Sicherheitsdienstleister in nahezu allen Bereichen aktiv. Martin Burgi analysiert die fragmentierte Verwaltungsrealität aus einem dogmatischen Blickwinkel. Dabei stehen zahlreiche verfassungsrechtliche Fragen zur Statthaftigkeit und den Konsequenzen der funktionalen Privatisierung im Mittelpunkt. Der Autor entwickelt Maßstäbe des Öffentlichen Rechts unter veränderten Bedingungen und schließt eine in Fachkreisen oft beklagte Lücke, indem er das Ziel des 'Zukaufs' privater Handlungsrationalität juristisch begleitet und nicht untergräbt.

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Funktionale Privatisierung und Verwaltungshilfe, Martin Burgi

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1999
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