Tatbestand und Rechtsfolge
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Das Buch behandelt die Unterscheidung und die strafrechtsdogmatische Zuordnung gesetzlicher Regelungen hinsichtlich der Strafbarkeitsvoraussetzungen und der Rechtsfolgen der Tat. In der Strafrechtsdogmatik, aber auch in der Rechtsprechung ist das Verhältnis von Tatbestand und Rechtsfolge unzureichend geklärt. Praktische Beispiele im StGB sind die unbenannten und benannten besonders schweren Fällemit Regelbeispielen, die Nötigung, sowie die unechte Unterlassungsstrafbarkeit insbesondere hinsichtlich der Zumutbarkeit des erwarteten, aber ausgebliebenen Verhaltens. Aufgrund der verfassungsrechtlich gebotenen, jedoch unterschiedlich hohen Bestimmtheit von Tatbestand und Rechtsfolge entscheidet die jeweils getroffene Zuordnung über die Vereinbarkeit des Strafgesetzes mit dem Verfassungsrecht. Widerlegt wird das in der Strafrechtswissenschaft nahezu einhellig vertretene Kriterium für die Tatbestandseigenschaft einer Regelung, daß diese einen zwingenden und abschließenden rechtlichen Gehalt haben müsse, als ein lediglich aus Zweckmäßigkeitsgründen aufgestelltes volitives Kriterium. Die Abhandlung begründet dagegen die Unterscheidung der Voraussetzungen von den Rechtsfolgen einer Tat anhand der konditionalen Struktur der Strafgesetze sowie der Gesetzlichkeit im Strafrecht als ein willkürliches Strafen abwehrendes und die Freiheit des Bürgers im Rechtsstaat sicherndes Grundrecht.