Strafanstalt als Besserungsmaschine
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Der fundamentale Transformationsprozess des Strafsystems zwischen 1750 und 1850 machte die Strafanstalt zum Zentrum des staatlichen Strafvollzugs. Mit ihrer Hilfe hofften die Zeitgenossen, den Delinquenten in einen nützlichen Staatsbürger umschaffen zu können. Doch welches Design mußte diese Institution haben? Mit welchen Techniken war die Besserung des Delinquenten zu erreichen? Und wie sollte diese neue Straftechnologie in das bestehende Anstaltssystem implementiert werden? Die Geburt des Gefängnisses war ein langwieriger Erfindungsprozeß, der sich über drei Generationen hinzog. Thomas Nutz zeichnet nach, wie sich im ausgehenden 18. Jahrhundert ein spezifischer Diskurs über die Reform der Haftanstalten formierte und ein internationales Fachwissen herausbildete. Eine Entwicklung, die schließlich Mitte des 19. Jahrhunderts in der Entstehung einer eigenständigen Disziplin der „Gefängniskunde“ mündete. Am Beispiel Preußens demonstriert der Autor, wie eng die staatlichen Bürokratien bei der Durchführung der Reformen des Vollzugswesens mit den gefängniskundlichen Experten zusammenarbeiteten.