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Probleme bei der Privatisierung staatlicher Informationspflichten am Beispiel der Juris GmbH

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Die juris GmbH bewegt sich als mehrheitlich im Staatseigentum befindliche Gesellschaft mit ihrer Rechtsprechungsdatenbank in dem sensiblen Bereich zwischen Daseinsvorsorge und staatlicher Wettbewerbstätigkeit: Die Aktivitäten dieses staatlich dominierten Unternehmens sind in unterschiedlichen Konstellationen problematisch. Mit moderner Datenbanktechnik schafft die juris ein bisher nicht bekanntes Niveau von Urteilsöffentlichkeit. Urteilsöffentlichkeit stellt eine besondere Ausprägung von Staatsöffentlichkeit dar. Sie schafft Rechtssicherheit und unterstellt die Justiz einer öffentlichen Kontrolle. Der Autor legt überzeugend dar, warum die juris - entgegen ihrer eigenen Auffassung - kein Instrument zur Konsolidierung angespannter Staatsfinanzen sein darf. Beachtung findet weiter das Verhältnis zu den privaten Fachverlagen. Die juris konkurriert mit diesem zum einen als Nachfrager gerichtlicher Entscheidungstexte. Hier wird sie durch die obersten Bundesgerichte in besonderem Masse beliefert, was verfassungs- und wettbewerbsrechtlich problematisch ist. Daneben steht das Konkurrenzverhältnis zu den privaten Verlagen als Anbieter von Gerichtsentscheidungen. Hier wird untersucht, inwieweit die daseinsvorsorgerische Pflicht nach bezahlbaren Preisen mit dem wettbewerbsrechtlichen Verbot, Konkurrenten durch unzulässige Niedrigpreise vom Markt zu drängen, kollidiert. Das letzte Kapitel behandelt die vielschichtige Frage der gerichtlichen Realisierung möglicher Ansprüche gegenüber dem in Privatrechtsform agierenden Staat.

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2002

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