Strafprozeß und Prävention
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Die 'sicherheitsrelevanten' Rechtsgebiete des Strafprozeß-, Polizei- und Nachrichtendienstrechts befinden sich in einem permanenten Wandel und sind in komplexer Weise miteinander verknüpft. Dabei verschwimmen die Konturen zunehmend, die Abgrenzung sowie eine Orientierung an hergebrachten Kategorien und Funktionalitäten stellt sich als immer schwieriger dar. Klaus Gärditz untersucht die staatsorganisationsrechtlichen Rahmenbedingungen, die - teils anders als klassisch grundrechtliche Positionen - abwägungsfeste Strukturentscheidungen enthalten und den derzeitigen Konvergenzerscheinungen verläßliche Grenzen aufzeigen. Ausgehend von grundsätzlichen Funktionalitätsunterschieden zwischen Strafprozeß und Prävention befaßt er sich zunächst mit den abstrakt-gewaltenteilungsrechtlichen Zuordnungsverhältnissen. Dabei können die perspektivischen Differenzen von Prävention und Strafverfolgung nicht ohne Folgen für ihre staatsrechtliche Behandlung bleiben. Der Strafprozeß als Reaktion auf einen Tatverdacht bleibt streng retrospektiv auf die Aufklärung eines historischen Ereignisses fixiert. Präventive Konzepte nehmen dagegen soziale Konflikte allenfalls zum bloßen Anlaß für zukunftsgerichtete Interventionsmaßnahmen. Einen Schwerpunkt der Untersuchung stellt die bundesstaatliche Kompetenzordnung dar. Die teilweise facettenreiche Aufgliederung der Zuständigkeiten des Bundes und der Länder für 'sicherheitsrelevante' Gesetzgebung, Verwaltung und Strafjustiz wird umfassend beleuchtet. Das Ziel bleibt dabei stets die Entwicklung eines allgemeinen und weitgehend abstrakten staatsorganisationsrechtlichen Grundgerüstes, wobei auch auf die Beantwortung wichtiger Detailfragen nicht verzichtet wird.