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Der „Streit der Fakultäten“ von 1798 thematisiert den Konflikt zwischen den drei oberen Fakultäten (Theologie, Jurisprudenz, Medizin) und der unteren Philosophischen Fakultät. Die Streitfragen betreffen praktische Vernunft und stellen die Philosophie, die in ihrer Wahrheitssuche unabhängig ist, den Interessen der oberen Fakultäten gegenüber. Diese Fakultäten bilden Beamte unter der Aufsicht der Regierung aus und stehen vor Herausforderungen: erstens der autonomen Moral, die den äußeren Glauben der Theologen infrage stellt; zweitens der autonomen Republik der Französischen Revolution, die sich gegen die Fremdbestimmung durch juristische Despoten richtet; drittens der Diätetik, die sich gegen die äußeren Ansätze der Medizin wendet. Die Universität findet ihr zentrales Anliegen in dieser kritischen Auseinandersetzung, die als Realsystem praktischer Metaphysik interpretiert werden kann. Heideggers Rektoratsrede steht im Gegensatz zur liberalen Kultur der Auseinandersetzung bei Kant. Sie reflektiert nicht nur die Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933, sondern ist auch von der Spätphilosophie Friedrich Schlegels beeinflusst. Die „Selbstbehauptung der Universität“ verkündet die Einheit der „völkischen“ Universität und stellt deren Selbstbejahung gegen den Verneinungsgeist der etablierten Wissenschaften. Die bestehenden moralischen Maßstäbe werden in dieser neuen Lebens- und Wesenseinheit außer Kraft gesetzt.
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Universität zwischen Selbst- und Fremdbestimmung, Reinhard Brandt
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- 2003
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