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Standards vertraglicher Haftung nach englischem Recht

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Nach dem gängigen Bild besetzen das deutsche und das englische Recht bei den Standards vertraglicher Haftung Extrempositionen: Im englischen Recht hafte der Schuldner strikt und könne sich nur im Falle des völligen Vertragsscheiterns, der frustration, entlasten. Das deutsche Recht folge hingegen dem Verschuldensgrundsatz. Eine Analyse der doctrine of frustration zeigt jedoch, dass das Vertragsscheitern nur ausnahmsweise zur zusätzlichen Entlastungsvoraussetzung erhoben wird; die frustration wird haftungsrechtlich überschätzt. Der Blick auf einzelne Vertragstypen erlaubt vielmehr den Schluss, dass sich der Haftungsmaßstab regelmäßig aus der Art der Verpflichtung ergibt. Insbesondere im Dienstleistungsbereich ist dabei vielfach nur die erforderliche Sorgfalt des Schuldners gefordert. Ein vergleichender Blick auf das deutsche und das internationale Einheitsrecht belegt die überwiegend geringen Unterschiede der jeweils erreichten Sachlösungen. Martin Schmidt-Kessel ist Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Freiburg; seine Forschungsschwerpunkte sind die privatrechtliche Rechtsvergleichung, das Europarecht, das Europäische Privatrecht und das internationale Einheitsrecht.

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2003, paperback

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