Zweckadäquanz der GoB für die staatliche Doppik
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Die staatliche Rechnungslegung befindet sich im Umbruch. Seit knapp fünf Jahren bildet der doppische Rechnungsstil eine vollwertige Alternative zur hergebrachten Kameralistik. Jede staatliche Gebietskörperschaft kann sich frei entscheiden, welchen der beiden Rechnungsstile sie praktiziert. Dr. Peter Sossong stellt die staatliche Doppik anschaulich vor. Mit den Standards staatlicher Doppik und den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) finden beide relevanten Regelwerke Berücksichtigung. Nach Einführung des Zusammenhangs, dass die für die Rechnungslegungspraxis unmittelbar einschlägigen Standards staatlicher Doppik auf den als Deduktionsbasis dienenden GoB fußen, werden folgende Punkte in den Blick genommen: - Grundsystematik des GoB-Gefüges im Spannungsfeld öffentlicher Haushaltswirtschaft und ihrer Besonderheiten, - Bilanzierung typischer Geschäftsvorfälle staatlicher Geschäftstätigkeit wie „Steuererhebung“, „Gewährung von Zuwendungen“, „Erfüllung gesetzlicher sowie faktischer Leistungsverpflichtungen“, - Kritische Perspektive: Inwieweit können GoB-basierte Rechnungslegungsregelwerke den Zwecken staatlicher Rechnungslegung gerecht werden? Unverzichtbar für alle, die sich mit der staatlichen Rechnungslegung auseinandersetzen und Bedarf an theoretisch fundierten sowie unmittelbar anwendbaren Bilanzierungslösungen haben.