Autorschaft als Werkherrschaft in digitaler Zeit
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Google digitalisiert Bücher, ohne deren Autoren zu fragen. Großforschungseinrichtungen und zunehmend auch Universitäten drängen ihre Wissenschaftler, Publikationen möglichst schnell „ins Netz“ zu stellen, für jeden abrufbar. Dafür wird vorgebracht, dass es der Öffentlichkeit nicht zuzumuten sei, für Wissenschaft zweimal zu bezahlen – einmal auf der Produktionsseite durch Entlohnung und Förderung der Wissenschaftler und ein zweites Mal als Konsument der Verlagserzeugnisse. Die Diskussion ist auf beschämende Weise ökonomisch ausgerichtet: Gefragt wird nach Kosten, Erträgen und „Geschäftsmodellen“. Im Hintergrund steht die Vorstellung von Wissenschaft als Ware. Der Autor als Subjekt hingegen kommt nicht vor. Sein Urheberrecht soll durch neue Verwertungsrechte kupiert werden; öffentlich fordert die „Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen“ sogar den Gesetzgeber auf, das Urheberrecht wissenschaftlicher Autoren zu beschränken. Der vergemeinschaftende Fremdzugriff bedroht das Recht des Autors auf kommunikative Selbstbestimmung, er bedroht die individuelle Wissenschafts- und Publikationsfreiheit. Die Veröffentlichung des Heidelberger Appells im März 2009 hat eine breite nationale und internationale Diskussion ausgelöst. Unter der Schirmherrschaft der Frankfurter Allgemeinen Zeitung haben das Institut für Textkritik und der Verlag Vittorio Klostermann am 15. Juli 2009 diese Frage in einer wissenschaftlichen Tagung erörtert.