Fertigung und Gelöbnis mit dem Gerichtsstab nach alemannisch-schweizerischen Quellen
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Diese Studie befasst sich anhand eines umfangreichen Quellenmaterials mit einem der wichtigsten Handlungssymbole mittelalterlicher Rechtsgeschäfte, dem Stab. Die gerichtliche Fertigung von Rechtsgeschäften mit dem Stab vollzog sich bis weit in die Neuzeit hinein mit vorgeschriebener Rede und Gebärde in einem durch Zwischenurteile gegliederten Prozess. Der entscheidende rechtssymbolische Gehalt lag im rechtsbegründenden Stabritus, in der feierlichen Übereignung am und mit dem Stab des Richters. Nicht geringer ist die Bedeutung des Stabs für das Gelübde und dessen Bekräftigung. Abschließend werden der Stab als Symbol und das Ritual für Gelöbnis und Fertigung in große rechtsgeschichtliche Zusammenhänge eingeordnet.