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Immanuel Kant, metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre

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Immanuel Kants „Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre“, 1797 als erster Teil der „Metaphysik der Sitten“ erschienen, stellen einen Beitrag zur neuzeitlichen Rechts- und Staatsphilosophie dar. Hinsichtlich der normativen Prinzipien von Recht und Staat entwickelt Kant eine erfahrungsunabhängige, insofern metaphysische Theorie. Sie beginnt mit einem angeborenen und unveräußerlichen Menschenrecht und geht dann zu den Institutionen des Eigentums und des Rechtsstaates über. Besonders aktuell ist die Formulierung eines rechts- und friedensfunktionalen Völkerrechts und eines Weltbürgerrechts. Darüber hinaus behandelt Kant auch das Ehe und Familienrecht, das Verhältnis von Staat und Kirche und das Straf- und Begnadigungsrecht. Durch den thematischen Reichtum und die begriffliche Genauigkeit, vor allem jedoch durch die Radikalität seiner Fragen und die Originalität der Antworten ist Kants Rechtsdenken bis heute von hohem systematischem Rang. Die elf Beiträger dieses kooperativen Kommentars nehmen die bleibend gültigen Provokationen der „Metaphysischen Anfangsgründe“ ernst.

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Immanuel Kant, metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre, Otfried Höffe

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1999
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