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Martin Avenarius

    January 1, 1965
    Fremde Traditionen des römischen Rechts
    Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei
    Gradenwitz, Riccobono und die Entwicklung der Interpolationenkritik
    Savignys Lehre vom intertemporalen Privatrecht
    Ordo testamenti
    J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch : mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen. Buch 5. Erbrecht. - §§ 2064 - 2196 : (Testament 1)
    • Die aktuelle Neubearbeitung konzentriert sich, neben der praxisrelevanten inhaltlichen Nichtigkeit von Verfügungen von Todes wegen, den Vorschriften über die Erbeinsetzung einschließlich der Vor- und Nacherbschaft, des Vermächtnisses und der Auflage auf die Testamentsauslegung, einen der kompliziertesten Aspekte im deutschen Erbrecht. Die Kommentatoren analysieren die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung und entwickeln Lösungen für noch ungeklärte bzw. streitige Rechtsfragen.

      J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch : mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen. Buch 5. Erbrecht. - §§ 2064 - 2196 : (Testament 1)
    • Ordo testamenti

      Pflichtendenken, Familienverfassung und Gemeinschaftsbezug im römischen Testamentsrecht

      • 619 pages
      • 22 hours of reading

      Die Untersuchung beleuchtet die Funktion des vorklassischen römischen Testaments als Mittel zur Übertragung von Verantwortung innerhalb der Familie. Der Autor Martin Avenarius analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und die ethischen Verpflichtungen, die den Testator leiteten. Es wird aufgezeigt, wie das Testament nicht nur der Sicherung des Familienvermögens diente, sondern auch dazu, die familiäre Ordnung und deren Bedeutung in der Gemeinschaft für zukünftige Generationen zu wahren. Die sorgfältige Beachtung dieser Vorgaben spiegelt sich im cavere des Testators wider.

      Ordo testamenti
    • Die interpolationistische Methode der Untersuchung römischer Rechtstexte, also deren Wahrnehmung als Ergebnis von nachträglichen Eingriffen, ist Gegenstand eines wiedererwachten Interesses der romanistischen Forschung. Ihre intensivste Phase erlebte die Interpolationenforschung am Ende des 19. und in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts. Das heutige Verstehensinteresse richtet sich insbesondere auf die Verflechtung der interpolationistischen Methode mit anderen Forschungsansätzen sowie auf ihre Entwicklung, die auf dem Gedankenaustausch zwischen Wissenschaftlern in Italien, Deutschland und anderen Ländern basiert. Im Zentrum der hier versammelten Arbeiten stehen Otto Gradenwitz, der Begründer einer methodischen Interpolationenkritik, und sein Schüler Salvatore Riccobono, der später als herausragender Romanist seiner Zeit die Grundsätze seines Lehrers weiterentwickelte und auch auf die deutsche Wissenschaft zurückwirkte.

      Gradenwitz, Riccobono und die Entwicklung der Interpolationenkritik
    • Wenn der römische Sklave als Erbe oder Vermächtnisnehmer Zuwendungen empfängt, wenn er Rechtshandlungen vornehmen, Rechtsschutz beanspruchen oder sogar letztwillig verfügen kann, dann ist er nicht lediglich Objekt von Regeln oder Verfügungen. Er führt vielmehr entweder selbst Rechtsfolgen herbei oder steht auf der „aktiven“ Seite von Rechtsverhältnissen. Diese Stellung ist gekennzeichnet durch die allmähliche Anerkennung von Ansätzen zu einer – wenn auch nur sehr begrenzten – Rechtsfähigkeit des Sklaven. Zwar lassen sich Beobachtungen, aus denen auf die Inhaberschaft von Rechten auf Seiten eines Sklaven geschlossen werden kann, nicht nur im Bereich des Erbrechts gewinnen. Aber hier ist besonders bedeutsam und gleichzeitig ungewöhnlich reich dokumentiert, dass sich Rechtswirkungen zugunsten des Sklaven entfalten, indem dieser selbst Rechtshandlungen wirksam vollzieht, Interessen im Wege geregelter Verfahren durchsetzt oder an ihm selbst anknüpfende Rechte beansprucht. Dies rechtfertigt es, die „aktive“ Stellung des Sklaven im Erbrecht nicht nur um ihrer selbst willen zu behandeln, sondern zugleich paradigmatisch im Hinblick auf die Rechtsstellung des Sklaven insgesamt.

      Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei
    • Fremde Traditionen des römischen Rechts

      Einfluß, Wahrnehmung und Argument des »rimskoe pravo« im russischen Zarenreich des 19. Jahrhunderts

      • 776 pages
      • 28 hours of reading

      Die grundlegende Untersuchung zur Rezeption des römischen Rechts im zaristischen Russland. Die Geschichte von Wirkung und Wahrnehmung des römischen Rechts in Russland ist noch wenig bekannt. Mit ihrer Untersuchung, deren Schwerpunkte auf Gesetzgebung, Rechtsprechung und Wissenschaft liegen, schließt das Buch eine Lücke in der Erforschung der jüngeren Privatrechtsgeschichte. Dabei wird historische Distanz nicht nur als Problem, sondern gleichzeitig als Moment eines weiteren Erkenntnisgewinns verstanden. Die russische Auseinandersetzung mit dem römischen Recht ist in charakteristischer Weise dadurch geprägt, dass Russen dasselbe vielfach nicht als selbstverständliche Grundlage ihrer Kultur wahrnehmen - im 19. Jahrhundert noch ausgeprägter als heute. Sie betrachten es vielmehr insoweit als »fremd«, als sie ihm vor dem Hintergrund einer eigenen, teilweise völlig anderen Rechtserfahrung begegnen. Dadurch wirken aus russischer Sicht bestimmte Merkmale des römischen Rechts anders als vor dem westeuropäischen Erfahrungshorizont. Soweit es möglich ist, sich der russischen Perspektive anzunähern, erlaubt also deren Einbeziehung bei der Betrachtung des römischen Rechts eine Erweiterung des Verstehenszugangs zu demselben. Aus der russischen Begegnung mit dem römischen Recht lässt sich zugleich vielfach auf historische Erfahrung mit den Grundlagen des Rechts schlechthin schließen.

      Fremde Traditionen des römischen Rechts
    • Ars iuris

      • 681 pages
      • 24 hours of reading

      Dem Rechtshistoriker Okko Behrends zum 70. Geburtstag am 27.2.2009. Zu Ehren des Göttinger Rechtshistorikers geben seine Schüler eine Festschrift mit Beiträgen von Wissenschaftlern aus Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich, Polen, den USA, Südkorea und China heraus. Sie behandeln Geschichte, Dogmatik und Methode des römischen Rechts, das Verhältnis von Macht und Recht, von Praxis und Theorie, Einflüsse der griechischen Philosophie und später des Christentums auf das römische Recht, die Rolle der Landvermessung sowie die Rezeptionsgeschichte im weitesten Sinne. Große Gelehrte wie Mommsen, Jhering und Radbruch sind ebenso themengebend wie die Rechtsprechung des Reichsgerichts. Es handelt sich um Wissenschaftsgebiete, auf denen der Geehrte selbst grundlegende Beiträge geleistet hat. Die Aktualität der Forschungen wird durch die Ermittlung idealtypischer Aspekte von Rechtskulturen ebenso verbürgt wie durch die Bezüge zum europäischen Privatrecht. Der Titel des Bandes verbindet die vielgestaltigen Themen miteinander: Es geht um die Wissenschaft vom Recht und die grundlegende Frage nach seiner Legitimation. Okko Behrends, geb. 1939, Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg, Genf, München und Göttingen. Promotion und Habilitation bei Franz Wieacker. Seit 1975 als dessen Nachfolger Professor für Römisches Recht, Bürgerliches Recht und Neuere Privatrechtsgeschichte an der Universität Göttingen.

      Ars iuris
    • Die Wahrnehmung der Quellentexte des Römischen Rechts hängt maßgeblich von der Geschichte ihrer Deutungen ab. Denn die wirkungsgeschichtliche Tradition bedingt das Verständnis des Betrachters, indem sie es vermittelt und gleichzeitig beeinträchtigt. Ihrer muss sich eine Forschung vergewissern, die auf ihre eigenen Verstehensvoraussetzungen reflektiert. Die in dem Sammelband vereinigten Beiträge behandeln jeweils ausgewählte Quellentexte mit dem Ziel, aus moderner Perspektive Verstehensvoraussetzungen offen zu legen und rechtshistorische Methoden und Modelle zu prüfen. Dabei zeigt sich, dass sich die hermeneutische Fragestellung in einem breiten Spektrum an Sichtweisen und Einzelproblemen äußern kann.

      Hermeneutik der Quellentexte des römischen Rechts