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Karl-Edmund Hemmer

    Grundwissen BGB-AT
    Die 36 wichtigsten Fälle Erbrecht
    BGB-AT III - das Erlöschen des Primäranspruchs
    Die 51 wichtigsten Fälle zum Schuldrecht BT
    BGB-AT II - das Scheitern des Primäranspruchs
    Die 76 wichtigsten Fälle BGB AT
    • Wir unterscheiden rechtshindernde, rechtsvernichtende Einwendungen und rechtshemmende Einreden. Rechtshindernde Einwendungen lassen den Vertrag von vornherein scheitern. Ist der Vertrag unwirksam, entfallen alle vertraglichen Ansprüche, insbesondere der Erfüllungsanspruch. Wurden bereits Leistungen ausgetauscht, kommt eine Rückabwicklung nach §§ 812 ff. BGB in Betracht. Ohne wirksamen Vertrag besteht kein Besitzrecht, damit ist auch an das gesetzliche Schuldverhältnis der §§ 987 ff. BGB (Eigentümer-Besitzer-Verhältnis) zu denken. Lernen Sie frühzeitig, die im BGB verstreuten Unwirksamkeitsgründe, wie z. B. § 125 BGB, § 134 BGB, § 2302 BGB, richtig einzuordnen und je nach Fallfrage an der richtigen Stelle zu prüfen. So entfällt z. B. ein Kaufpreiszahlungsanspruch aus § 433 II BGB, wenn beim Grundstückskaufvertrag die Form des § 311b BGB nicht eingehalten wurde. Der Vertrag ist dann gem. § 125 S. 1 BGB nichtig. Das vorliegende Skript geht konsequent von der Rechtsfolge - der Vertrag entfällt - aus. Es wurden alle klausurtypischen rechtshindernden Einwendungen zusammengefasst, so dass das Skript im Hinblick auf die Unwirksamkeitsgründe über den Allgemeinen Teil des BGB hinausgeht. Inhalt: Geschäftsfähigkeit Formprobleme Geheimer Vorbehalt Scheingeschäft Sittenwidrigkeit u. a.

      BGB-AT II - das Scheitern des Primäranspruchs
      5.0
    • Der Primäranspruch bzw. Leistungs- oder Erfüllungsanspruch kann nachträglich wegfallen, z. B. durch Erfüllung, Aufrechnung, Anfechtung, Unmöglichkeit. Nur wer Unwirksamkeitsgründe im Kontext des gescheiterten Vertrags einordnet, lernt richtig. Die rechtshemmenden Einreden - z. B. Verjährung, Stundung, Zurückbehaltungsrechte - bewirken, dass der Berechtigte sein Recht nicht (mehr) geltend machen kann. Inhalt: Rechtsvernichtende Einwendungen - Erfüllung, § 362 BGB - Erfüllungssurrogate - Ausgeübte Gestaltungsrechte - Leistungsstörungen - Wechsel der Aktiv- oder Passivlegitimation - Ausübungsschranken •Rechtshemmende Einreden - Dauernde Einreden - Aufschiebende Einreden - Anspruchsbeschränkende Einreden

      BGB-AT III - das Erlöschen des Primäranspruchs
      5.0
    • Grundwissen BGB-AT

      • 133 pages
      • 5 hours of reading

      Das vorliegende Skript "Grundwissen" ermöglicht Ihnen eine schnelle Einführung in die Grundlagen des Staatsrechtes. Einfach leicht gelernt! In verständlicher Sprache wird das notwendige Grundwissen präzise und knapp vermittelt.§Durch die Kombination von Grundwissen und Fällen lernen Sie sowohl deduktiv (im Überblick) als auch induktiv (anwendungsspezifisch).

      Grundwissen BGB-AT
      4.4
    • Die 76 wichtigsten Fälle zum BGB AT

      • 280 pages
      • 10 hours of reading

      Die klassischen BGB AT Probleme anhand von Fällen für die Klausur und Hausarbeit systematisch aufbereitet. Die Fallsammlung ist einfach, verständlich und knapp gehalten. Die Einordnung erleichtert Ihnen den Zugang zu den jeweiligen Problemfeldern. Problem erkannt – Gefahr gebannt. Die Gliederung ermöglicht eine schnelle Übersicht. Die Musterlösungen dienen als Formulierungshilfen für Ihre Klausur. Bereichsübergreifende Hinweise dienen dem Verständnis. Nur so vernetzen Sie frühzeitig gelerntes Wissen. So können Sie in kürzester Zeit die wichtigsten BGB AT Probleme anwendungsspezifisch erlernen. Denken Sie frühzeitig an Ihren Korrektor. Diesen erfreut, wenn Sie seine Gedankengänge erfassen. Wir wissen als Profis, was von Ihnen in Klausur und Hausarbeit erwartet wird. Inhalt: Willenserklärung Zustandekommen von Verträgen Geschäftsfähigkeit Anfechtung Stellvertretung

      Die 76 wichtigsten Fälle zum BGB AT
      4.0
    • Geschäftsführung ohne Auftrag und Bereicherungsrecht sind neben dem Deliktsrecht und dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis die wichtigsten gesetzlichen Schuldverhältnisse. Prüfungsklausuren streifen diese Gebiete häufig aufgrund der Nähe zum Vertragsrecht. Hier bedarf es solider Grundkenntnisse für die immer wiederkehrenden Problemkonstellationen. Erarbeiten Sie sich diese Probleme klausurtypisch anhand der vorliegenden Fälle. Verschaffen Sie sich so einen Überblick über die Gesamtsystematik des Schuldrechts. Dies ist im Zivilrecht eine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung. Inhalt: Der Tatbestand und die Rechtsfolgen der GoA Die Eigengeschäftsführung Verhältnis von GoA und Bereicherungsrecht Die Leistungskondiktion Die Nichtleistungskondiktion Bereicherungsrechtliche Drittbeziehungen Der Umfang des Bereicherungsanspruchs

      Die 42 wichtigsten Fälle GoA/Bereicherungsrecht
      3.0
    • Bauplanungs- und Bauordnungsrecht werden in klausurtypischer Aufarbeitung so dargestellt, dass selbst AnfängerInnen innerhalb kürzester Zeit die Systematik des Baurechts erlernen kann. Vertieft werden darüber hinaus alle wichtigen Spezialprobleme des Baurechts wie gemeindliches Einvernehmen, Vorbescheid, Erlass von Bebauungsplänen, etc. behandelt - ein Muss für jeden Examenskandidaten bzw. jede Examenskandidatin! Inhalt: Das Begehren einer Baugenehmigung Weitere Fälle der Verpflichtungsklage Die Anfechtung von Verwaltungsakten Rechtsschutz gegen Bauleitpläne

      Baurecht/Sachsen
      3.0
    • Das Sachenrecht von erfahrenen Profis, die als Repetitoren tätig sind! Nur wer die Prüfungsanforderungen kennt, weiß, worauf es in der Klausur ankommt. Zivilrecht ist beständig, während öffentliches Recht oft veraltet. Besonders im Sachenrecht ist es wichtig, die klassischen Fälle zu beherrschen. Themen wie Besitzschutz (§§ 858 ff. BGB, § 1007 BGB), Übereignung nach §§ 929 ff. BGB (einschließlich Sicherungsübereignung und gutgläubigem Erwerb) sowie das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§§ 985 ff. BGB) sind häufige Prüfungsinhalte. Denken Sie frühzeitig an den Ersteller und Korrektor, um durch systematische Fallbearbeitung zu überzeugen. Abstrakte Erörterungen sind für Klausuren und Hausarbeiten wenig hilfreich. Viele ehemalige Kursteilnehmer sind mittlerweile Professoren im Zivilrecht, und durch den Austausch mit den Kursteilnehmern wissen wir, wo häufige Schwierigkeiten liegen. Die Fallsammlung ist klar und prägnant, bietet einen Überblick über die Schwerpunkte der Fälle und ermöglicht eine exakte Problemanalyse. Die Lösungsvorschläge sind direkt auf Klausuren anwendbar. Lernen Sie anwendungsspezifisch und vereinfachen Sie sich das Sachenrecht. Themen umfassen Besitzschutz, Übereignung beweglicher Sachen und das Eigentümer-Besitzerverhältnis.

      Die 50 wichtigsten Fälle zum Mobiliarsachenrecht - Sachenrecht I
      3.0