Strafrecht. Besonderer Teil II
Delikte gegen Rechtsgüter der Person und der Allgemeinheit<p>



Delikte gegen Rechtsgüter der Person und der Allgemeinheit<p>
Anhand von 19 Klausurfällen erlernen Studierende die notwendige Technik, wie sie ihre in der Vorlesung erworbenen Rechtskenntnisse in der praktischen Fallbearbeitung umsetzen können. Hierdurch wird zum einen eine exemplarische Wiederholung und Vertiefung des Basiswissens im Europäischen und Internationalen Strafrecht ermöglicht. Zum anderen wird die „handwerkliche“ Fähigkeit geschult, einen aufbautechnisch, methodisch und sprachlich-stilistisch überzeugenden Lösungsvorschlag zu entwickeln. Die in den Musterlösungen angegebenen Rechtsprechungs- und Literaturhinweise sind als Angebot zu verstehen, das klausurrelevante Thema vertieft zu studieren. Zielgruppe der Fallsammlung sind vor allem Studierende, die den Einstieg in das Europäische Strafrecht suchen; ferner Prüfungskandidaten, die ihr bereits erworbenes Wissen auffrischen und festigen wollen, sowie Rechtspraktiker, die z. B. als Richter, Staatsanwälte oder Strafverteidiger mit der Bearbeitung europarechtsbezogener Strafrechtsfälle befasst sind.
Das Recht der Nachrichtendienste ist ein vergleichsweise junges Rechtsgebiet. Aktuelle Reformbemühungen sind gekennzeichnet von dem Bestreben, die Tätigkeit der Nachrichtendienste auf der Grundlage verfassungsrechtlicher Maßstäbe enger einzuhegen. Das erste Lehrbuch zum Nachrichtendienstrecht gibt ausgehend von den historischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen einen systematischen Überblick über die unübersichtliche und auf zahlreiche Gesetze verteilte Materie. Aufgrund des weiterhin hohen Reformdrucks thematisiert das Kompendium auch bestehende Regelungsdefizite und entwickelt neue Regelungsansätze. Es berücksichtigt bereits die zum 1.1.2022 in Kraft getretene Novelle des BND-Gesetzes. Die Autoren Prof. Dr. Markus Löffelmann ist Professor für nationales und internationales Sicherheitsrecht an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Berlin. Prof. Dr. Mark A. Zöller ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und das Recht der Digitalisierung an der Ludwig-Maximilians-Universität München.