Niccolo Machiavelli
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Hobbes' 1651 publizierter 'Leviathan' zählt gemeinsam mit Platons 'Politeia' und Hegels 'Grundlinien der Philosophie des Rechts' zu den drei bedeutendsten Werken der politischen Philosophie. Hobbes greift das Bild aus dem Alten Testament auf, mit dem Gott zu Hiob spricht: „Auf Erden ist nicht seinesgleichen, er ist ein Geschöpf ohne Furcht ... er ist König über alle stolzen Tiere“ - zugleich als vermenschlichtes Kompositbild auf dem berühmten Titelkupfer programmatisch dargestellt. Unter dieses Bild stellt Hobbes seine Staatslehre, in die zugleich seine anthropologischen, psychologischen, ethischen und religiösen Überlegungen einfließen. Dieser kooperative Kommentar erläutert und interpretiert den 'Leviathan' nach seinen Schwerpunkten und stellt ihn in seinen historischen Kontext. Er ist damit für jedes Seminar unverzichtbare Lektüre.
Über John Rawls' politischen Liberalismus
Wieviel normative Gemeinsamkeit benötigt die Demokratie? Wie groß ist der Konsensbedarf der gesellschaftlichen Diskurse in pluralistischen Gesellschaften? Wie ist die Neutralitätsverpflichtung des Liberalismus zu verstehen? Gibt es Grenzen der Toleranz? Welche Rolle kommt den starken metaphysischen und moralischen Überzeugungen der Bürger in einer Demokratie zu? Müssen sie eingeklammert werden? Muß der Bürger verstummen, wenn es um wichtige weltanschauliche Dinge geht, um den Konsens nicht zu gefährden? Im Rahmen einer kritischen AuseinanderSetzung mit Rawls' Konzeption des politischen Liberalismus werden diese Probleme der Integration pluralistischer Gesellschaften diskutiert. Der dabei entwickelte Lösungsweg vermeidet sowohl die diskurSethische Überforderung der Konsensfähigkeit pluralistischer Gesellschaften als auch die Rawlssche Vorstellung einer gerechtigkeitSethischen Verfassung des öffentlichen Vernunftgebrauchs und plädiert zugleich für eine Entdramatisierung des Pluralismus und für einen selbstbehauptungswilligen Liberalismus, der sich von seiner neutralistischen Selbstlähmung befreit und handelt, wenn die Grenzen der Argumentation erreicht sind.
"Der amerikanische Philosoph John Rawls (geb. 1921) hat mit seinem Hauptwerk, der "Theorie der Gerechtigkeit" von 1971, einen der bedeutendsten Beiträge zur Philosophie des 20. Jahrhunderts geleistet. Die Neufassung dieser Einführung trägt der Entwicklung der politischen Philosophie der Gegenwart im Allgemeinen und des rawlsschen Denkens im Besonderen Rechnung. Erstmals thematisiert werden zum Beispiel Rawls' Völkerrechtskonzeption und seine Beziehung zur Gerechtigkeitsphilosophie des egalitären Liberalismus." http://www.perlentaucher.de/buch/wolf...
Die politische Philosophie der Neuzeit hat sich nicht allmählich aus dem Hintergrund der politischen Philosophie des Altertums und des Mittelalters herausgelöst. Sie ist das Werk des englischen Philosophen Thomas Hobbes (1588-1679), dessen individualistische vertragstheoretische Staatsrechtfertigung eine Denkrevolution auslöste und bis heute das vorherrschende legitimationstheoretische Modell in der politischen Philosophie ist. Wolfgang Kersting skizziert zunächst die traditionelle politische Philosophie, um dann kontrastierend Hobbes’ Theorie zu erläutern. Dabei stützt er sich insbesondere auf das politische Hauptwerk, den "Leviathan". Für die fünfte Auflage wurde das Buch um ein Kapitel zur Hobbes-Rezeption bei Carls Schmitt ergänzt.
Immanuel Kants Rechts- und Staatsphilosophie
Im systematischen Zentrum der praktischen Philosophie Kants steht die Konzeption der Autonomie, die Lehre von der SelbstgeSetzgebung der reinen praktischen Vernunft. Mit ihr gibt Kant der gesamten praktischen Philosophie, der Moralphilosophie wie der Rechtsphilosophie, ein revolutionär neues geltungstheoretisches Fundament. Lange suchte man die Grundlagen und Prinzipien der praktischen Philosophie in objektiven Ideen des Guten und der Gerechtigkeit, in einer normativen Verfassung des Kosmos, im Willen Gottes, der Natur des Menschen oder in der den Interessen der Individuen dienenden Klugheit. Kant hat die epistemologische Fragwürdigkeit dieser Legitimationsinstanzen der metaphysischen Tradition deutlich gemacht und aufgezeigt, daß sie bei der Begründung allgemeingültiger praktischer GeSetze versagen, daß die menschliche Vernunft nur solche Regeln und Normen absolute praktische Notwendigkeit und Verbindlichkeit zugestehen kann, die ihrer eigenen GeSetzgebung entstammen.
Der „Gesellschaftsvertrag“ ist das politik-philosophische Hauptwerk Rousseaus und hatte eine nachhaltige Wirkung bis in die Moderne hinein. Voller Differenzen, Brüche und Spannungen, bereitet es dem Leser und dem Interpreten nicht geringe Schwierigkeiten. Die Werkinterpretation trägt dem durch ihre kontextuelle Zugangsweise Rechnung.
Hobbes' 1651 publizierter „Leviathan“ zählt gemeinsam mit Platons „Politeia“ und Hegels „Grundlinien der Philosophie des Rechts“ zu den drei bedeutendsten Werken der politischen Philosophie. Hobbes greift das Bild aus dem „Alten Testament“ auf, mit dem Gott zu Hiob spricht: „Auf Erden ist nicht seinesgleichen, er ist ein Geschöpf ohne Furcht … er ist König über alle stolzen Tiere“ - zugleich als vermenschlichtes Kompositbild auf dem berühmten Titelkupfer programmatisch dargestellt. Unter dieses Bild stellt Hobbes seine Staatslehre, in die zugleich seine anthropologischen, psychologischen, ethischen und religiösen Überlegungen einfließen. Dieser kooperative Kommentar erläutert und interpretiert den „Leviathan“ nach seinen Schwerpunkten und stellt ihn in seinen historischen Kontext. Er ist damit für jedes Seminar unverzichtbare Lektüre. Mit Beiträgen von Reinhard Brandt, S. M. Brown, Christine Chwaszcza, Michael Großheim, Dietmar Herz, Otfried Höffe, Wolfgang Kersting, Bernd Ludwig, Crawford B. Macpherson, Thomas Nagel, Julian Nida-Rümelin und Alfred E, Taylor
Die Gerechtigkeit verlangt nach dem bekannten Wort von Aristoteles, Gleiche gleich und Ungleiche ungleich zu behandeln. Wer aber gehört zu den Gleichen und wer zu den Ungleichen? Die Gerechtigkeit hat offensichtlich ein Kriterienproblem. Ihr muß eine Kritik der Gleichheit vorangehen, die sowohl die Grenze zwischen den Gleichen und den Ungleichen zieht und dabei die Eigenschaften benennt, von denen zum Zweck der Egalisierung abgesehen werden muß, als auch die Merkmale angibt, die eine Gleichbehandlung verbieten.