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Schuldanerkenntnis und Vergleich

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Streit oder Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis können die Parteien im Wege gegenseitigen Nachgebens durch einen Vergleich beseitigen. Der Verfasser versteht den Vergleich als gegenseitigen Risikoübernahmevertrag und klärt auf dieser Grundlage manche bisher umstrittene Frage (z. B. Vergleichszweck, Rücktritt vom Vergleich). Nicht selten gelingt es einer Partei ohne eigenes Nachgeben den anderen Teil zu einem Anerkenntnis zu bewegen, das seine zuvor bestehenden Ansprüche und Rechte bestätigt und schärft. Dafür gibt es drei Formen: nichtrechtsgeschäftliche (einseitige), abstrakte und kausale Anerkenntnisse, über deren Voraussetzungen, Inhalt und Abgrenzung viel Unklarheit besteht, deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Verfasser zu klären versteht. Es gelingt ihm eine Typenreihe aufzustellen, welche der Praxis die Zuordnung und Rechtsfolgenbestimmung erleichtert. Das sog. kausale Anerkenntnis wird als einseitiger (unentgeltlicher) Vergleich verstanden, woraus sich Argumente zur Einschränkung des Missbrauchs dieses Rechtsinstituts ergeben. Für Zivilrechtler, Zivilprozessrechtler, und alle, die sich mit außergerichtlicher Streitbeseitigung befassen. ?? ?? ?? ??

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2005, paperback

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