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Hessisches Personalvertretungsgesetz

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Grundgedanke des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG) ist die Beteiligung der abhängig Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an den Entscheidungen ihrer jeweiligen Dienststellen. Durch die demokratisch legitimierten Personalvertretungen nehmen sie an den der Mitbestimmung unterliegenden Entscheidungen der Verwaltung teil. Mit dem Kommentar zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) wird den Bedürfnissen der Praxis nach einer aktuellen, kompakten und leicht verständlichen Arbeitshilfe Rechnung getragen. Der Titel soll die Funktion eines Kompakt-Kommentars zur schnellen Orientierung erfüllen. Die Vorschriften werden im Einzelnen praxisorientiert und unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung erläutert. Die Erläuterungen orientieren sich an den aktuellen Gesetzesänderungen; auf Einzelfälle aus der Rechtsprechung wird verwiesen. Die Vorschriften über die Wahlen der Personalräte und dafür zu verwendende Formulare und Vordrucke sind im Anhang abgedruckt. Der Kommentar eignet sich als kompetenter und zuverlässiger Praxis-Ratgeber für den öffentlichen Dienst in Kommunen und Land, Personal- und Betriebsräte, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Gerichte und Rechtsanwälte, kurz für alle mit der Mitbestimmung befassten Institutionen und Personen. Dr. Bernhard Burkholz ist als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main us dem Kommunalrecht sowie dem Recht der Finanzdienstleistungsaufsicht befasst. Er ist auch Vorsitzender der Kammern für Personalvertretungsrecht (Land und Bund).

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Hessisches Personalvertretungsgesetz, Bernhard Burkholz

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2019
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