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Zielvorgabe Todesstrafe

Der Fall Jennrich, der 17. Juni 1953 und die Justizpraxis in der DDR

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Am 17. Juni 1953 kommt es in der ganzen DDR zu Protesten gegen das SED-Regime. Nur mit Hilfe seiner sowjetischen Verbündeten und deren Panzern kann der Volksaufstand niedergeschlagen werden. Es folgen Massenverhaftungen und Prozesse mit hohen Strafen. Und es gibt Todesopfer – unter ihnen die einzigen beiden von DDR-Gerichten zum Tode Verurteilten. Einer ist der Arbeiter Ernst Jennrich (1911–1954), der in Magdeburg als Mörder eines Volkspolizisten verurteilt wird und in Dresden unter dem Fallbeil stirbt. Marie Ollendorf zeigt in ihrer Untersuchung, dass Jennrich in der Verhandlung nicht nur der Mord nicht nachgewiesen wird, sondern zudem, dass das politisch motivierte Todesurteil schon vor Prozessbeginn feststeht. „Wir sind der Ansicht, daß bei Jenrich Todesstrafe angemessen ist“, teilt Justizministerin Hilde Benjamin der SED-Führung lapidar mit und lässt sich bei der Umsetzung ihres Plans auch vom Mord-Freispruch des Angeklagten im ersten Prozess nicht beirren.

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Zielvorgabe Todesstrafe, Marie Ollendorf

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2013
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