Die Leugnung von historischen Tatsachen als Straftatbestand im internationalen Vergleich
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Die Arbeit liefert eine umfangreiche rechtsvergleichende Behandlung der Pönalisierung der Leugnung historischer Tatsachen. Die in der Rechtsprechung und in der Theorie vertretenen geschützten Rechtsgüter der aufhetzenden und der schlichten (§ 130 Abs. 1, 3 StGB) Leugnung werden kritisch betrachtet. Für die Autorin ist die historische Wahrheit kein legitimes Rechtsgut und daher ist die Bestrafung des schlichten Leugnens historischer Tatsachen illegitim. Anderes gilt für die aufhetzende Leugnung historischer Tatsachen, die die persönliche Sicherheit, die ›Freiheit von Furcht‹ und das Recht von Minderheiten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit beeinträchtigt. Darauffolgend setzt sich die Autorin kritisch mit der Deliktsnatur der Tatbestände mit einer Eignungsklausel auseinander. Verfassungsrechtliche Aspekte werden ebenfalls behandelt und es wird darüber hinaus der Frage nachgegangen, ob ein gesetzgebungskritisches Rechtsgutskonzept auch verfassungsrechtliche Relevanz aufweist.