Die Herrschaft des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Verfahrensrecht der Europäischen Menschenrechtskonvention
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Ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Herrscher über das Verfahren? Die Studie widmet sich dem Verfahrensrecht der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Sie geht der Frage nach, ob richterliche Rechtserzeugung im Verfahrensrecht der EMRK, die sich nicht auf den Vertragstext stützt, über eine hinreichende Legitimation verfügt. Ausgangspunkt der Fragestellung ist die zunehmende Arbeitsbelastung des EGMR Ende der neunziger Jahre und die stetige Verbesserung aufgrund zahlreicher verfahrensrechtlicher Änderungen. Diese gründen nicht nur in dem von den Konventionsstaaten ratifizierten Protokoll Nr. 14, sondern auch – mangels Reformbereitschaft der Mitgliedstaaten – in der Entwicklung innovativer Verfahrensinstrumente (z. B. des Piloturteilsverfahrens) durch den EGMR selbst. Die Studie untersucht verfahrensrechtliche Instrumente des EGMR, die dieser zur Verfahrensbeschleunigung entwickelt hat. Sie bietet einen analytischen Überblick orientiert an der Frage ausreichender Legitimation. Dabei befasst sich die Arbeit auch mit der Frage, ob die Rechtsprechung des EGMR im Verfahrensrecht als Akt der Ausübung internationaler öffentlicher Gewalt angesehen werden kann.