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Die Autonomie der Unionsrechtsordnung

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Die Autonomie des Unionsrechts ist ein vom EuGH etablierter „Grundsatz“, der die Unionsrechtsordnung vor externen Einflüssen wie dem Recht der Mitgliedstaaten oder - zunehmend - dem Völkerrecht schützen soll. Auf dieser Grundlage proklamiert der EuGH einen absoluten Vorrang des Unionsrechts gegenüber dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten und beschränkt die unionsrechtlich zulässige Rechtsprechungsreichweite völkerrechtlich errichteter Spruchkörper. In den letzten Jahren mehren sich infolge politischer Krisen und aufgrund einer Ausweitung des Begriffsverständnisses seitens des EuGH Diskussionen um die Reichweite der Autonomie. Hans-Martin Reissner untersucht den Autonomieanspruch anhand der Rechtsprechung des EuGH, zeigt Begründungsansätze für die Herleitung der Autonomie auf und überträgt die unionsrechtlichen Anforderungen auf die Reformverhandlungen um den Energiecharta-Vertrag und die Errichtung eines Investment Court Systems.

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Die Autonomie der Unionsrechtsordnung, Martin Reissner

Language
Released
2023
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(Paperback)
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Title
Die Autonomie der Unionsrechtsordnung
Language
German
Publisher
Mohr Siebeck
Released
2023
Format
Paperback
Pages
262
ISBN10
316162372X
ISBN13
9783161623721
Series
Description
Die Autonomie des Unionsrechts ist ein vom EuGH etablierter „Grundsatz“, der die Unionsrechtsordnung vor externen Einflüssen wie dem Recht der Mitgliedstaaten oder - zunehmend - dem Völkerrecht schützen soll. Auf dieser Grundlage proklamiert der EuGH einen absoluten Vorrang des Unionsrechts gegenüber dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten und beschränkt die unionsrechtlich zulässige Rechtsprechungsreichweite völkerrechtlich errichteter Spruchkörper. In den letzten Jahren mehren sich infolge politischer Krisen und aufgrund einer Ausweitung des Begriffsverständnisses seitens des EuGH Diskussionen um die Reichweite der Autonomie. Hans-Martin Reissner untersucht den Autonomieanspruch anhand der Rechtsprechung des EuGH, zeigt Begründungsansätze für die Herleitung der Autonomie auf und überträgt die unionsrechtlichen Anforderungen auf die Reformverhandlungen um den Energiecharta-Vertrag und die Errichtung eines Investment Court Systems.