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Katholische Aufklärung, Volksfrömmigkeit und 'Religionspolicey'

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Das Wallfahrtswesen war seit der Aufklärung ein staatlich und kirchenamtlich missbilligter Volksbrauch, der sich jedoch weiterhin großer Beliebtheit erfreute. Nachdem schon die Kölner Kurfürsten ebenso wie die nachfolgende französische Verwaltung im Linksrheinischen die Wallfahrtsprozessionen einer teilweise bis zum völligen Verbot reichenden Reglementierung unterworfen hatten, regulierten nach dem Wiener Kongress, der das Rheinland Preußen überantwortete, auch die neuen preußischen Behörden das rheinische Wallfahrtswesen mit einem einschnürenden Vorschriftengeflecht, um mittels rigider klerikaler und polizeilicher Kontrolle die Einhaltung von ‘Zucht und Ordnung’ und langfristig eine Verminderung der Wallfahrten zu erreichen. Als jedoch sich diese Reduzierungshoffnungen wegen der ungebrochenen Wallfahrtsneigung der katholischen Bevölkerung nicht erfüllten, verbot der neue Kölner Erzbischof Graf Spiegel 1826 mehrtägige und bistumsüberschreitende Wallfahrtszüge. In verwaltungsinternen Verfügungen übertrug der Staat seinen Exekutivorganen die Durchsetzung des kirchlichen Wallfahrtsverbots auf dem Gebiet des Erzbistums Köln.

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