Eigentumsrecht nach den Regelungen der altisraelitischen Rechtsatzsammlungen des Pentateuch und nach der Adat der Toba-Batak Indonesiens
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Ausgehend von der Diskussion um Eigentum und Eigentumsrecht ist das Thema der vorliegenden Untersuchung zunächst das Eigentumsrecht nach den Regelungen der altisraelitischen Rechtssatzsammlungen des Pentateuchs. Quellen sind das Bundesbuch, das deuteronomische Gesetz, der Dekalog und das Heiligkeitsgesetz. Den alttestamentlichen Aussagen werden in einem zweiten Teil die Traditionen einer indonesischen Stammesgesellschaft im Übergang unmittelbar von der Vormoderne in die Moderne ohne den Zwischenschritt einer „Feudalgesellschaft“, aber mit einer kurzen Zwischenzeit als „Kolonialgesellschaft“, gegenübergestellt. Es handelt sich dabei nicht um einen direkten Vergleich, denn das Volk Israel im AT und die Toba-Batak in Nordsumatra sind zwei in vieler Hinsicht verschiedene Gesellschaften. Es werden die Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede, die in den Rechtssatzsammlungen des Pentateuchs und im Adatrecht vorliegen, beschrieben, um in einem dritten Teil Ansätze für eine kontextuelle Theologie für das moderne Batakland zu finden. Dabei werden drei Fragen diskutiert, die zugleich den Fokus der vorliegenden Arbeit bilden: 1. Was ist Eigentum nach dem Alten Testament? 2. Wie wird das Eigentum in den Rechtssatzsammlungen des Pentateuchs im Einzelnen definiert? 3. Was ergibt sich bei dem Vergleich der altisraelitischen Rechtssatzsammlungen des Pentateuchs mit den Regelungen in der Adat der Toba-Batak in Nordsumatra – Indonesien als Ansatz für eine kontextuelle Theologie?