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Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei gebundenen Verwaltungsentscheidungen

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In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist in jüngerer Zeit die Tendenz zu beobachten, eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall auch bei gesetzlich zwingend angeordneter Rechtsfolge durchzuführen. Das wirft grundsätzliche Fragen der Gesetzesbindung und Gewaltengliederung auf. Das Werk arbeitet diesen Befund systematisch auf und entwickelt insbesondere Kategorien, die es ermöglichen, Scheinprobleme von solchen Fällen zu unterscheiden, in denen ein von den Gerichten angenommener, verfassungsrechtlich begründeter Verhältnismäßigkeitsvorbehalt tatsächlich in Konflikt mit der gesetzgeberischen Regelung tritt. Weiterhin werden die Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers sowie die Norm des Art. 100 GG als wichtige Schaltstellen identifiziert, die bestimmen, wie weit ein Verhältnismäßigkeitsvorbehalt bei gebundenen Entscheidungen reichen kann.

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Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei gebundenen Verwaltungsentscheidungen, Liesa Plappert

Language
Released
2020
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(Paperback)
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Title
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei gebundenen Verwaltungsentscheidungen
Language
German
Publisher
Nomos
Released
2020
Format
Paperback
Pages
310
ISBN13
9783848757671
Series
Description
In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist in jüngerer Zeit die Tendenz zu beobachten, eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall auch bei gesetzlich zwingend angeordneter Rechtsfolge durchzuführen. Das wirft grundsätzliche Fragen der Gesetzesbindung und Gewaltengliederung auf. Das Werk arbeitet diesen Befund systematisch auf und entwickelt insbesondere Kategorien, die es ermöglichen, Scheinprobleme von solchen Fällen zu unterscheiden, in denen ein von den Gerichten angenommener, verfassungsrechtlich begründeter Verhältnismäßigkeitsvorbehalt tatsächlich in Konflikt mit der gesetzgeberischen Regelung tritt. Weiterhin werden die Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers sowie die Norm des Art. 100 GG als wichtige Schaltstellen identifiziert, die bestimmen, wie weit ein Verhältnismäßigkeitsvorbehalt bei gebundenen Entscheidungen reichen kann.