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§ 52 Abs. 1 GmbHG bietet umfassende Gestaltungsmöglichkeiten, wirft jedoch die Frage auf, ob das referenzierte Aktienrecht tatsächlich vollständig dispositiv ist. Die Arbeit untersucht die Rolle des fakultativen Aufsichtsrats einer GmbH, die damit verbundenen Organpflichten und die Möglichkeit ihrer Regelung durch Satzungsbestimmungen. Dabei stehen die Grenzen der Gestaltungsfreiheit im Fokus, insbesondere in Bezug auf Haftung, Weisungsrecht und Fehlerfolgen, die aus allgemeinen Grundsätzen des Körperschafts- und GmbH-Rechts resultieren. Die Einrichtung eines Aufsichtsrats ist mit Publizitätspflichten verbunden, was den Schutz der Öffentlichkeit und die Gestaltungsfreiheit der Gesellschafter betrifft. Die Untersuchung gliedert sich in mehrere Abschnitte: Zunächst wird die historische Entwicklung der Regelungen zum fakultativen Aufsichtsrat beleuchtet. Anschließend erfolgt eine dogmatische Einordnung der durch § 52 GmbHG gewährten Gestaltungsfreiheit und ihrer Beschränkungen. Es werden prozedurale Grenzen, formelle Anforderungen an die Einrichtung und Auflösung des Aufsichtsrats sowie materielle Schranken der Dispositionsfreiheit behandelt. Zudem werden Mindestanforderungen an die Ausgestaltung des Aufsichtsrats und die Folgen der Überschreitung dieser Grenzen analysiert. Abschließend wird die funktionale und formale Abgrenzung der Aufsichtsratseigenschaft thematisiert, einschließlich der Konsequenzen fehlerhafter Bezeichnung
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Die Grenzen der Gestaltungsfreiheit bei der Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrats., Sonja Barbara Birkhold
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