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In der Rechtsentwicklung der Vorstandshaftung nach § 93 I 2 AktG zeigt sich ein overenforcement, bedingt durch die hohen Anforderungen der Gerichte an die Inanspruchnahme des Haftungsfreiraums. Die (analoge) Anwendung der Haftungsprivilegierung außerhalb des ursprünglichen Anwendungsbereichs dieser Norm gewinnt zunehmend an Bedeutung. In den letzten Jahren ist die Zahl der Schadensersatzklagen gegen Vorstände gestiegen, wodurch die Diskussion über over- oder underenforcement der Vorstandshaftung an Relevanz gewonnen hat. Der erste Teil der Arbeit untersucht die Rechtsentwicklung der Haftung in Bezug auf jedes Tatbestandsmerkmal des § 93 I 2 AktG, was eine differenzierte Beurteilung ermöglicht, ob die Anforderungen der Rechtsprechung zu hoch oder zu niedrig sind und wo Änderungsbedarf besteht. Im zweiten Teil werden die zunehmend relevanten Fallgestaltungen außerhalb des originären Anwendungsbereichs des § 93 I 2 AktG im Hinblick auf mögliche Haftungsprivilegierungen (insbesondere Analogie) analysiert. Die Arbeit gliedert sich in Einleitung, Rechtsentwicklung der einzelnen Tatbestandsmerkmale der business judgment rule, Anwendung des § 93 I 2 AktG auf andere Fallkonstellationen, Gesamtergebnis sowie Literatur- und Rechtsprechungsverzeichnis.
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Die business judgment rule (§ 93 I 2 AktG) in der Entscheidungspraxis, Claudia Fobe
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