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Diese Arbeit untersucht die Bindung der Weltbank und des IWF an das Menschenrecht auf Nahrung. Dabei wird analysiert, ob internationale Organisationen Pflichten aus Menschenrechten unterliegen und ob das Recht auf Nahrung Teil des Völkergewohnheitsrechts ist. Die Risiken, die von den Operationen dieser Institutionen für das Recht auf Nahrung ausgehen, werden aufgezeigt, ebenso wie mögliche Maßnahmen zur Risikominderung. Trotz des in Art. 11 des UN-Sozialpaktes festgelegten Rechts auf Nahrung bleibt globaler Hunger eines der drängendsten Probleme. Es wird hinterfragt, ob die Weltbank und der IWF mit ihren Operationen das Recht auf Nahrung verletzen könnten. Die Untersuchung beleuchtet die völkerrechtliche Verantwortlichkeit dieser Institutionen und die Einbindung des Rechts auf Nahrung in das Völkergewohnheitsrecht. Die Strukturen, Richtlinien und Operationen der Bretton-Woods-Institutionen werden analysiert, um Gefährdungspotenziale zu identifizieren. Abschließend werden Reformen vorgeschlagen, um das Recht auf Nahrung zu stärken, darunter der Beitritt zum ICESCR, die Entwicklung eines menschenrechtsbasierten Ansatzes und die Stärkung interner Regelungen. Die Arbeit bietet einen umfassenden Überblick über die Herausforderungen und Reformmöglichkeiten im Kontext der Menschenrechte und Ernährungssicherheit.
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Das Menschenrecht auf Nahrung in den Operationen der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds., Elisa Freiburg-Braun
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