More about the book
Zu Hegels verschiedenen Vorlesungen über die «Philosophie des Rechts» gab es bisher jeweils nur eine Mit- oder Nachschrift seiner Schüler. Deshalb ließ sich schwer einschätzen, inwieweit diese die sich ändernden Vorstellungen Hegels über Recht und Staatsverfassung authentisch wiedergaben. Die neu aufgetauchte und erstmals kritisch edierte Nachschrift K. W. L. Heyses stammt aus dem Wintersemester 1822/23, aus dem es bisher die Mitschrift H. G. Hothos gab. Beide ergänzen sich gegenseitig und zeigen, daß Hotho und Heyse Hegels Darlegungen genau verfolgt und in verkürzter Form notiert haben. Damit ist für Hegels Haltung wenige Jahre nach den Karlsbader Beschlüssen eine sicherere Textgrundlage als bisher gegeben.
Book purchase
Grundlinien der Philosophie des Rechts, Georg Wilhelm Friedrich Hegel
- Language
- Released
- product-detail.submit-box.info.binding
- (Paperback)
Payment methods
We’re missing your review here.
- Language
- German
- Publisher
- Felix Meiner
- Format
- Paperback
- Tags
- Non-Fiction, Art & Culture, Social Sciences, Political Science & Politics, Philosophical Topics, Legal Topics, Art, Politics, German Literature, Germany, School, Gifts for grandpa, 19th century, Scientific Theories, Cultural History, Theory of Law, Family Law, Philosophy of History, Philosophy of Law
- Original title
- Grundlinien der Philosophie des Rechts,
- Rating
- 3.9 out of 5
- Description
- Zu Hegels verschiedenen Vorlesungen über die «Philosophie des Rechts» gab es bisher jeweils nur eine Mit- oder Nachschrift seiner Schüler. Deshalb ließ sich schwer einschätzen, inwieweit diese die sich ändernden Vorstellungen Hegels über Recht und Staatsverfassung authentisch wiedergaben. Die neu aufgetauchte und erstmals kritisch edierte Nachschrift K. W. L. Heyses stammt aus dem Wintersemester 1822/23, aus dem es bisher die Mitschrift H. G. Hothos gab. Beide ergänzen sich gegenseitig und zeigen, daß Hotho und Heyse Hegels Darlegungen genau verfolgt und in verkürzter Form notiert haben. Damit ist für Hegels Haltung wenige Jahre nach den Karlsbader Beschlüssen eine sicherere Textgrundlage als bisher gegeben.









