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Melita Tuschinski

    Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) parallel anwenden
    Energieausweise für die Praxis
    • 2021

      Energieausweise für die Praxis

      GEG 2020: Ausweise erstellen, lesen, nutzen und aushängen. Leitfaden für Energie-Experten, Eigentümer und Immobilienwirtschaft

      Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das zahlreiche Neuerungen für Energieausweise mit sich bringt. Das Praxisbuch behandelt die **Ausstellungsberechtigung**, die regelt, wer Energieausweise für Neubauten und nach Änderungen im Baubestand ausstellen darf. Zuvor war dies im Baurecht der Bundesländer festgelegt. Bei den **Energieausweismustern** übernimmt das GEG die Regelung, indem es die Muster auslagert, um sie auch in zukünftigen Versionen des Gesetzes zu verwenden. Diese Muster wurden von den zuständigen Bundesministerien im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Im Energieausweis dokumentiert die Treibhausgasemission die Klimafreundlichkeit des Gebäudes, und Aussteller müssen auch die Anzahl der inspektionspflichtigen Klimaanlagen sowie die nächsten Überprüfungstermine angeben. **Immobilienmakler** sind nun direkt angesprochen und müssen den Energieausweis bei Verkauf und Neuvermietung vorlegen sowie in kommerziellen Anzeigen die Energiekennwerte veröffentlichen. Zudem müssen Aussteller bei den Eingabedaten vorsichtiger sein, da das Gesetz auch die Ordnungswidrigkeiten und die Höhe der Bußgelder regelt. Ein Interview mit der Autorin Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin und Herausgeberin des Experten-Portals EnEV-online.de | GEG-info.de, bietet Einblicke in die Neuauflage. Sie ist seit 1996 selbstständig und veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge.

      Energieausweise für die Praxis
    • 2016

      Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) parallel anwenden

      EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011 - Teil 1 überarbeitet und erweitert

      • 248 pages
      • 9 hours of reading

      Wenn Sie als Bauherr, Eigentümer oder Planer bauen, sanieren oder einen Bestandsbau erweitern, müssen Sie sehr häufig parallel zur Energieeinsparverordnung (EnEV) auch das geltende Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) erfüllen.Die EnEV fordert energieeffiziente Gebä Dafür beschränkt sie den erlaubten Primärenergiebedarf zum Heizen, Wassererwärmen, Lüften und bei Nichtwohnbauten auch Beleuchten. Parallel dazu begrenzt die EnEV den Wärmeverlust durch die Bauhülle.Seit dem 1. Mai 2014 ist die aktuelle EnEV 2014 in Kraft. Sie hat seit dem 1. Januar 2016 die energetischen Anforderungen an Neubauten erhöht. Wir sprechen daher von der „EnEV ab 2016“, weil es keine eigenständige, neue Fassung der Verordnung ist.Als Eigentümer eines Neubaus müssen Sie – laut EEWärmeG 2011 - seit dem 1. Mai 2011 auch einen Teil der benötigten Wärme oder Kälte über erneuerbare Energiequellen decken – wie Solarstrahlen, Erdwärme - oder anerkannte Ersatzmaßnahmen durchführen.In der Praxis tauchen dabei zahlreiche Fragen auf, wie wir über unser Experten-Portal www.EnEV-online.de täglich erfahren.Wie hilft Ihnen diese Publikation?Ü Sie wollen sich einen allgemeinen Eindruck verschaffen? Sehen Sie sich die gesamte Publikation an. Sie wollen erfahren was die EnEV und das EEWärmeG jeweils vorschreiben? Suchen Sie im Inhalt die pas-senden Fragen, damit Sie die Antworten finden (Seite 1.3). Sie suchen eine Erklärung zu einem bestimmten Abschnitt der EnEV oder des EEWärmeG? Im Kapitel 2 und 3 zeigt die rechte Spalte jeweils den Paragraphen und Absatz an.

      Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) parallel anwenden