Digital Services Act
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Mit dem Digital Services Act (DSA) entsteht ein vollkommen neuer, europäischer Rechtsrahmen für digitale Dienste. Weitreichende Auswirkungen sowohl für die Anbieter als auch für die gewerblichen Nutzer: innen digitaler Dienste sind die Folge. Der „Hofmann/Raue“ kommentiert die weitreichenden Regelungen der Verordnung, die sich vor allem auf den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten im Netz beziehen, „auf den Punkt“. Systematisch werden die Strukturen und Regelungsziele verständlich erfasst, in den Kontext eingebettet und genuin unionsrechtlich interpretiert. Zugleich werden strategische Empfehlungen für die betroffenen Online-Unternehmen entwickelt, die nun zahlreichen Verpflichtungen unterworfen sind, u. a. zu: Haftung von Vermittlungsdiensten (Intermediärshaftung) Neue Sorgfaltspflichten von Intermediären (u. a. Verbot von „dark patterns“) Inhaltemoderation (einschließlich Beschwerde- und Missbrauchsmanagement) Transparenzpflichten (u. a. für politische Werbung und Empfehlungssysteme) Berücksichtigung von Grundrechten z. B. in den Nutzungsbedingungen von Online-Plattformen Risikomanagement für sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) und Online-Plattformen (VLOPs) Plattformverwaltungsrecht und behördliche Rechtsdurchsetzung (einschließlich der Verhängung hoher Bußgelder) Durchsetzungsbefugnisse der Kommission und grenzüberschreitende Zusammenarbeit Verhältnis des DSA zur bisherigen Plattformregulierung. Die Kommentierung berücksichtigt konsequent die englischen und französischen Sprachfassungen des DSA, die aufgrund ihrer Bedeutung als Verhandlungs- und Gerichtssprache am EuGH zum besseren Verständnis des neuen Rechtsakts mit abgedruckt werden. Zudem werden die Neuregelungen in Vorbemerkungen zu den jeweiligen Regelungsbereichen in die komplexe Rechtslage zur Plattformhaftung und -regulierung eingeordnet.