Historische Übersicht des römischen Rechts
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Den Ruhm, die erste Programmschrift der deutschen Historischen Rechtsschule verfaßt zu haben, teilen sich Eward Gibbon, der englische Weltmann und Historiker, der das Publikum mit seinem berühmten Werk »Niedergang und Fall des Römischen Reiches« daran gewöhnt hat, daß Geschichtsschreibung literarischen Rang erreichen kann, und der vom Kritizismus Kants geprägte Göttinger Rechtsgelehrte Gustav Hugo: Gibbon gab in einem Kapitel seines Werkes die erste zusammenhängende Würdigung der Römischen Rechtsgeschichte aus dem Blickwinkel ihres Höhepunktes, den sie in der Republik erreichte; Gustav Hugo erhob dieses Kapitel durch eine Übersetzung und einen Kommentar zu einem selbständigen Buch und führte es so in die Fachwisssenschaft ein. Die von Okko Behrends herausgegebene Publikation ist eine (mit zahlreichen Beilagen versehene) Neuausgabe dieser Schrift, verbunden mit einer Würdigung Gustav Hugos aus heutiger Sicht.