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Reinhard Merkel

    Willensfreiheit und rechtliche Schuld
    "Zum ewigen Frieden"
    Der Kosovo-Krieg und das Völkerrecht
    Forschungsobjekt Embryo
    Philosophische Sphären des Rechts
    • Philosophische Sphären des Rechts

      Rechtsethische Aufsätze zu Krieg und Frieden, Freiheit und Schuld, Leben und Tod

      Grund- und damit Ewigkeitsfragen des Rechts sind der Gegenstand dieser Aufsätze. Sie öffnen weitläufige Flanken zur Philosophie, insbesondere zur Ethik und zur politischen Philosophie, aber auch zu anderen philosophischen Sphären wie der Philosophie des Geistes und der Metaphysik. Im ersten Teil geht es um Grenzen der Rechtfertigung tödlicher Gewalt, die Staaten ausüben: in Kriegen gegeneinander, aber in Ausnahmelagen des innerstaatlichen Notstands auch gegen die eigenen Bürger. Eine legitime Form staatlicher Gewalt ist das Strafrecht. Lässt sich sein Begriff aus archaischen Wurzeln von Rache und Vergeltung erhellen? Setzt strafrechtliche Schuld den freien Willen des Täters voraus? Darf ihn das Recht wegen besonders gravierender Verbrechen als „Feind“, statt als Bürger der Gesellschaft behandeln? Grundfragen, denen der zweite Teil nachgeht. Der dritte Teil fragt nach den Grenzen zwischen Leben und Tod in der Medizin und nach Zuständigkeit wie Berechtigung, darüber zu entscheiden.

      Philosophische Sphären des Rechts
    • Forschungsobjekt Embryo

      • 294 pages
      • 11 hours of reading

      Kaum ein innerdeutsches Thema hat in jüngster Zeit die Gemüter stärker erhitzt als die Frage der Forschung an embryonalen menschlichen Stammzellen. Die zentrale Problematik ist, ob diese Forschung in einer Normenordnung zulässig ist, die Menschenwürde und Lebensgrundrecht als oberste Verfassungsprinzipien schützt. Das bestehende Embryonenschutzgesetz und seine Ergänzungen zum Stammzellimport gelten vielen Experten als vorläufige Lösungen. Der renommierte Rechtsphilosoph Reinhard Merkel untersucht die rechtlichen und ethischen Aspekte und gelangt zu wesentlichen Ergebnissen: Erstens, die Verfassung der Bundesrepublik bietet keine Grundlage für ein Verbot der verbrauchenden Embryonenforschung. Zweitens, die Schutzansprüche des frühen Embryos können nicht höher gewichtet werden als die Belange geborener Menschen, denen mit den Ergebnissen der Stammzellforschung möglicherweise geholfen werden kann. Drittens, die Einwände gegen die Stammzellforschung, die auf möglichen gefährlichen Folgen für die Gesellschaft basieren, beruhen auf unplausiblen Prognosen und einer fehlerhaften utilitaristischen Ethik. Diese Einwände bewerten eine fragwürdige Selbstberuhigung der Gesellschaft höher als das konkrete Leiden und Sterben schwer kranker Menschen. Merkel legt zudem einen Entwurf zur Änderung des Embryonenschutzgesetzes vor.

      Forschungsobjekt Embryo
    • Kants Schrift »Zum ewigen Frieden« war der erste Versuch in der Geschichte der Philosophie und des Völkerrechts, der Ächtung des Krieges ein prinzipielles, zwingendes und zeitloses Fundament zu geben: nicht einfach über die Gefühle des Grauens und der Furcht, sondern im Modus einer kategorischen Forderung des Recht s der Menschheit. Nicht alle Einzelheiten dieses grandiosen »philosophischen Entwurfs« können heute noch überzeugen. Aber die politische Philosophie des 20. Jahrhunderts ist bist weit über dessen Mitte hinaus Antworten auf Kants unerledigte Fragen, ja, selbst den Versuch einer Wiederaufnahme seines Programms schuldig geblieben. Erst in jüngster Zeit, unter den Prämissen einer gänzlich veränderten politischen Welt und im Zuge einer Renaissance der politischen Philosophie hat diese die Aufgabe angenommen, die Kant ihr hinterlassen hat.

      "Zum ewigen Frieden"
    • Willensfreiheit und rechtliche Schuld

      Eine strafrechtsphilosophische Untersuchung

      Das Problem der Willensfreiheit gehört zu den schwierigsten Fragen der Philosophie der Geistes, der Ethik, der modernen Hirnforschung und auch der Strafrechtswissenschaft. In seiner grundlegenden Studie, die in der Fachwelt große Beachtung gefunden hat und jetzt als Neuauflage wieder lieferbar ist, gelingt es dem Autor, wichtige Analysen und Erkenntnisse der Gegenwartsphilosophie in die Strafrechtslehre zu übernehmen und für den juristischen Diskurs fruchtbar zu machen. Er zeigt in seiner strafrechtsphilosophischen Abhandlung, dass ein vernünftig verstandenes Schuldprinzip begründet und gerechtfertigt werden kann. Im aktuellen Vorwort zur 2. Auflage erläutert der Autor jetzt auch die Weiterentwicklung seiner wissenschaftlichen Überlegungen zur Willensfreiheit, zur strafrechtlichen Schuld und zum Modell der „normativen Ansprechbarkeit“.

      Willensfreiheit und rechtliche Schuld